Am 22. November erschien auf sueddeutsche.de der Artikel „Drücker, Übersetzer, Kundenversteher“, einen Tag später auch in der Printausgabe der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht. Darin werden die Ausbildungsmöglichkeiten von Finanzberatern angesprochen und behauptet, bei bspw. MLP und AWD müssten „gar keine Qualifikationen“ erbracht werden.
Unsere AWD-Berater finden diesen Nebensatz sicher alles andere als lustig (und falsch ist er auch noch), schließlich mussten sie doch durch die Fach- und Vertriebsausbildung I und II. Diese hat es in sich und die abschließende Prüfung ebenso: Erst die IHK-Sachkundeprüfung mit dem Abschluss „Geprüfte(r) Versicherungskauffrau/ -mann (IHK)“, später die AWD-Finanzberater-Lizenz. Nur wer beide Prüfungen erfolgreich absolviert, darf bei AWD auch umfangreich beraten.
Rechtliche Grundlage: Die EU-Vermittlerrichtlinie
Grundlage dafür ist die EU-Vermittlerrichtlinie, die mit dem “Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts” (Vermittlergesetz) in deutsches Recht umgesetzt wurde und das am 22. Mai 2007 in Kraft trat. Diese legt ebensolche Mindestqualifikationen fest. Gleichzeitig trat die Versicherungsvermittlungsverordnung in Kraft. Sie konkretisiert zusätzlich die Bestimmungen der geänderten Gesetze. So muss sich jeder Berater, der Versicherungen vermitteln möchte, in einem öffentlich zugänglichen Register eintragen lassen. Für die Registrierung sind ein guter Leumund, der Nachweis von kaufmännischen und fachlichen Kenntnissen sowie eine Berufshaftpflicht-/ Vermögensschadenshaftpflichtversicherung erforderlich.
Erst die Prüfung, dann die Beratung
Bevor die AWD-Berater also über den IHK-Prüfungsfragen brüten, werden wöchentlich Online-Tests geschrieben, Richtlinien gebüffelt und vor allem Fragen gestellt, die von kompetenten Trainern beantwortet werden. Die Fach- und Vertriebsausbildung I beschäftigt sich mit den Themen Altersvorsorge, Einkommenssicherung, Gesundheitsversorgung, rechtliche Grundlagen und die Sach- und Vermögenssicherung. Dabei wird das Wissen der einzelnen Bereiche in Seminaren vermittelt und wöchentlich in einem Online-Test überprüft. Kurz vor der Prüfung treffen sich alle zur Prüfung angemeldeten Teilnehmer, um sechs Tage intensiv den Stoff noch einmal zu festigen. In dieser Woche werden zwei Tests unter IHK-Prüfungsbedingungen geschrieben, Fehler besprochen und behoben. Nach diesem Intensiv-Training geht es dann in die IHK-Prüfung, die von AWDlern zu 80 Prozent erfolgreich absolviert wird. Das liegt weit über dem Bundesdurchschnitt.
Erst nach bestandener IHK-Prüfung geht es in die Fach- und Vertriebsausbildung II, in der u.a. Kapitalanlagen, Immobilien- und Kapitalanlagen, Haus und Wohnen geschult werden. Diese wird mit der Prüfung für die AWD-Finanzberater-Lizenz abgeschlossen. Erst nach dieser fundierten Ausbildung beraten die Handelsvertreter für AWD eigenständig. Und dann gibt es ja auch noch die Experten in der Service Zentrale (bspw. im Partner- und Produktmanagement), die bei sehr speziellen Fällen zur Verfügung stehen und Fragen klären.










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